Zwangsversteigerung Zwangsversteigerung 6-Zimmerwohnung

Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14.06.2023 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 2, Sitzungssaal, im Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße17, 55543 Bad Kreuznach, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 53.700,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung unter folgendem Link:

» Amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen:
36 K 10/22
Termin:
14.06.2023 um 14:00 Uhr
Objekttyp:
Fünfzimmerwohnung und mehr
Verkehrswert:
53.700,00 €
Wertgrenzen:
gelten
Wertermittlungsstichtag:
12.07.2022
Versteigerungsart:
Zwangsversteigerung
Besichtigung:
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden.
» Dokumente als PDF

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um die 6-Zimmerwohnung Nr. 2 im 1. Obergeschoss nebst Abstellraum Nr. G, in einem Wohn- und Geschäftshaus.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Die Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von ca. 129 m² teilen sich auf in 6 Zimmer, Küche, Galerie, Bad, 2 Toiletten, 2 Flure und 1 Diele. Die Wohn/Nutzfläche insgesamt beträgt ca. 190.36 m². Zur Wohnung gehört eine Garage. Die Grundrissgestaltung zeigt sich zweckmäßig, teilweise mit Durchgangszimmer.

Gebäudebeschreibung:

Das teil unterkellerte, 2-geschossige Gebäude wurde ca. 1739 errichtet. Der bauliche Zustand ist ausreichend, aber eher schlecht. Es besteht augenscheinlich ein Unterhaltungsstau. Das Objekt wurde nach dem WEG in drei Wohnungs- und ein Teileigentum aufgeteilt.


Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Odernheim am Glan (ca. 1.700 Einwohner).

Die Nachbarschaftsbebauung besteht teilweise aus wohnbaulicher und teilweise gewerblicher Nutzung, in überwiegend kompakter, ein- bis zweigeschossiger Bauweise.

Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie weitere Einkaufsmöglichkeiten sind eingeschränkt vorhanden, mit dem Pkw in den umliegenden Gemeinden aber gut zu erreichen.


Objektdaten:

Aktenzeichen:
36 K 10/22
Termin:
14.06.2023 um 14:00 Uhr
Objekttyp:
Fünfzimmerwohnung und mehr
Verkehrswert:
53.700,00 €
Wohnfläche ca.:
129 m²
Baujahr ca.:
1739
Etage:
1. OG
denkmalgeschützt:
denkmalgeschützt
Garage:
Garage

Veröffentlichung im Auftrag und Namen:

Amtsgericht Bad Kreuznach
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach

Telefon Geschäftsstelle:
0671/708-2855 u. 0671/708-2861

Sprechzeiten:
täglich 9.00 – 12.00 Uhr

» Infos zum Amtsgericht
» Infos zur Sicherheitsleistung
» Anmeldung von Rechten

Wichtiger Hinweis:

Besondere Hinweise anlässlich der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus)  
Angesichts der aktuellen Entwicklungen zur Lockerung der allgemeinen Beschränkungen des öffentlichen Lebens hat auch die Justiz Rheinland-Pfalz Maßnahmen ergriffen, um auch unter den Bedingungen der Pandemie den Dienstbetrieb schrittweise wieder auszuweiten und zugleich Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der Justiz vor einer Ansteckung zu schützen. 
Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein Justizgebäude aufzusuchen: 
  • Das Gerichtsgebäude dürfen Sie nicht betreten, wenn 
    • bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist oder 
    • Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder 
    • Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus einem anderen Staat oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben.

Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. 
  • Bitte begrenzen Sie ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend erforderliche Maß. 
    • Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten. Besondere Hinweise anlässlich der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus) 
    • Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen. 
    • Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitte wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können. 
  • Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
  • Bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) mit und tragen Sie diese, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, entsprechend den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts. 
  • Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie nach Betreten des Gerichts zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Handhygiene.
  • Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen. 

Zusatzinformation für Zwangsversteigerungsverfahren:

  • Für die gesamte Dauer des Zwangsversteigerungstermins ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es besteht kein Anspruch von Erschienenen auf Maskenaushändigung durch die Justiz.
  • Es kann kurzfristig zur Verlegung des ursprünglich anberaumten Sitzungssaals kommen. Änderungen bzw. den aktuellen Sitzungssaal können Sie bei der Wachtmeisterei erfragen bzw. von den Sitzungsaushängen an der Saaltür entnehmen.
  • Der Termin kann nur unter Einhaltung der aktuellen Corona-Sicherheitsauflagen abgehalten werden. Sollte es hierdurch zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen, findet durch die Justiz keine Übernahme bzw. Erstattung von entstandenen Kosten oder Auslagen statt.

Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir uns. 

» Weitere Infos

Gläubiger(-Vertreter)/Ansprechpartner:

keine Angabe

Lage:

Adresse
Hauptstraße 1
55571 Odernheim am Glan

Dieses Objekt wird veröffentlicht im Auftrag und im Namen des o. g. Amtsgerichts, des Gläubigers bzw. Gläubigervertreters

(Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr...)